Wir über uns

FUNK-MINICAR GMBH seit 1990

Der Betrieb wurde im Juli 1990 mit Hauptbetriebssitz in Balje und einer Zweigstelle in Wischhafen gegründet; der Fuhrpark bestand zunächst aus drei Mietwagen und einem Clubbus für 22 Personen. Bereits ein Jahr später wurde der Betrieb um vier Fahrzeuge in der Gemeinde Drochtersen erweitert und somit auch das Einsatzgebiet vergrößert. Im Laufe der Zeit wurde der Fuhrpark stets modernisiert und dem Bedarf angepasst; es wurden rollstuhlgerechte Fahrzeuge, sowie ein Kleinbus für bis zu 16 Personen angeschafft.

Heute besteht das Unternehmen aus 6 Taxen, 3 Mietwagen, sowie 2 Kleinbussen (bis 16 Personen) und 2 modernen Reisebussen (bis 28 Personen).
Der Aufgabenschwerpunkt liegt in folgenden Bereichen:
  •     Krankenfahrten (z.B. Strahlen- und Chemotherapie, Dialysefahrten,… für alle Kassen)
  •     Krankenfahrten für Patienten mit Rollstuhl
  •     Krankenfahrten nach Berufsunfällen
  •     Schülerbeförderung
  •     Personentransport
  •     Flughafentransfer
  •     Kurier- und Einkaufsfahrten
  •     Discofahrten
  •     Busreisen
  •     Gepäcktransport für Radtouristen
Wurde die Geschäftsgründerin Hanna Jahnke in der Unternehmensleitung bis zum Jahr 2019 von ihren Kindern Kerstin Jonker und Martin Möller unterstützt, so ist ihr Sohn seitdem mit als 2. Geschäftsführer tätig.

Unser Betrieb ist Tag und Nacht unter folgenden Nummern zu erreichen:
Funk-Minicar GmbH Balje
Süderdeich-Ost 30
21730 Balje
Telefon: 04753/8178
Telefax: 04753/322
E-Mail: info@funk-minicar.de
Funk-Minicar GmbH Wischhafen
Stader Straße 165 (ehemals Fahrschule Hagenah)
21737 Wischhafen
Telefon: 04770/344

E-Mail: info@funk-minicar.de
Funk-Minicar GmbH Drochtersen
Gauensieker Str. 37
21706 Drochtersen
Telefon: 04143/7777 oder 04148/1000
Telefax: 04143/911565
E-Mail: info@funk-minicar.de

Unser Taxiservice umfasst folgende Leistungen


Gerne fahren wir Sie zu Ihren Arztbesuchen oder Kontrollen ins Krankenhaus und wieder nach Hause; unser Team ist bemüht Ihnen die Fahrt so angenehm wie möglich zu gestalten und hilft Ihnen auch beim Tragen Ihrer Taschen und Koffer. Auch Rollstuhltransporte stellen für uns kein Problem dar; wir verfügen über die dafür notwendig ausgestatteten Fahrzeuge, damit für Sie das oftmals beschwerliche Umsteigen entfällt. Gerne sind wir auch Ihr Partner für Strahlen-, Chemo- und Dialysefahrten; nach Ihrer Behandlung entsteht keine Wartezeit für Sie, denn unsere Fahrer/Fahrzeuge stehen bereits für Sie bereit!

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung und bringen Sie und Ihr Gepäck pünktlich und sicher zu Ihrem Zielort. Auch führen wir gerne mit Ihnen oder für Sie Einkaufsfahrten durch; geben Sie uns Ihnen Einkaufszettel und wir führen Ihre Besorgungen aus. Die Einkäufe tragen wir Ihnen selbstverständlich in Ihre Wohnung!
Haben Sie ein Paket oder wichtiges Dokument, das transportiert werden muss? Gerne bringen wir es schnellstmöglich für Sie an seinen Bestimmungsort.

Flughafen-/Bahnhoftransfer


Beginnen Sie Ihren Urlaub entspannt von der Haustür an! Verzichten Sie auf die Parkplatz-suche und lassen Sie sich von uns abholen und in Ruhe zum Flughafen oder Bahnhof bringen. Hierfür ist jedoch eine rechtzeitige telefonische Anmeldung  in unserer Zentrale notwendig. Auch stehen wir für Geschäftskunden als Fahrer zur Verfügung; wir fahren Sie zum Flug-hafen/Bahnhof oder holen Sie von dort ab.

Gerne bringen wir Euch sicher mit unseren Kleinbussen zur Disco und holen Euch dort auch wieder ab!

Jedes Jahr führen wir auch von uns ausgearbeitete Busreisen für Vereine, Betriebe, Allein-reisende, Paare, etc. … - also für „JEDERMANN“ - durch. Unser Angebot entnehmen Sie bitte unserer Internetseite; es werden immer wieder neue Fahrten hinzugefügt.

Auch stehen wir Ihnen gerne bei der Planung Ihres Betriebs- oder Kegelausflugs mit Rat und Tat zur Seite; sprechen Sie uns an!

Busreisen


Unsere Fahrten 2025

Wie in den Jahren zuvor, haben wir auch für das Jahr 2025 Busreisen für „JEDERMANN“  im Angebot; gerne informieren wir Sie über folgende Fahrten:
Alle Fahrten im Überblick zum downloaden bitte hier klicken!

  • 04.07.-06.07.2025     Int. Chorfestival Wernigerode, NICHT nur für Musikinteressierte!!, 242,00 €/Pers.
  • 07.08.2025               Tagesfahrt Eutin, 78,00 €/Pers.
  • 31.08.2025               Heideblütenfest Schneverdingen, 67,00 €/Pers.
  • 03.10.2025               Herbstmarkt im Park der Gärten Bad Zwischenahn, 77,00 €/Pers.
  • 18.10.2025               Husumer Krabbentage, 66,00 €/Pers.
  • 28.11.-30.11.2025    Waldweihnachtsmarkt Landgut Krumme in Velen und Weihnachtsmarkt Münster
                                    (inkl. Hotel 2 x ÜN/Frühstück, 1 x Abendessen als 3-Gang-Menü, Eintritt Waldweihnachtsmarkt, Zeit zur eig. Verfügung in Münster)
                                    EZ 357,50 € DZ 298,00 €/Pers.
  • 29.11.2025               Weihnachtsmarkt Lübeck 42,00 €/Pers.
  • 30.11.2025               Weihnachtsmarkt Gut Basthorst (ohne Eintritt) 42,00 €/Pers.
  • 03.12.2025               Weihnachtsmarkt Celle 42,00 €/Pers.
  • 07.12.2025               Weihnachtsmarkt Gut Stockseehof (inkl. Fährkosten, ohne Eintritt) 50,00 €/Pers.
  • 10.12.2025               Weihnachtsmarkt Gut Stockseehof (inkl. Fährkosten, ohne Eintritt) 50,00 €/Pers.
  • 21.01.-23.01.2025    Grüne Woche Berlin (inkl. 2 x Übernachtung und Frühstücksbuffet im MARITIM proArte Hotel Berlin, freie Schwimmbadnutzung im Hotel,
                                    Busfahrt und Transfer zur GRÜNEN WOCHE, Eintritt GRÜNE WOCHE, Bettensteuer)
                                    pro Person im Einzelzimmer:   344,00 €
                                   
    pro Person im Doppelzimmer: 276,00 €

** Diese Fahrten sind auch mit Rollator und/oder Rollstuhl zu bewältigen!!!
Alle anderen Fahrten auf Anfrage!

Nutzen Sie einfach und bequem unser Anmeldeformular!

Stand: Juni 2025

Garantie:

•    Jede Reise wird bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt!
•    Gerne reservieren wir Ihnen einen Sitzplatz; bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden.
•    Reiseleitung/Führungen, Eintrittsgelder, Fahrgelder, Kurtaxe sind im Reisepreis enthalten, wenn dieses im Leistungsverzeichnis vermerkt ist.

!!!  Bitte besuchen Sie immer wieder diese Seite, da sich das Reiseangebot ändert!!!

Verordnung über die Entgelte für Beförderungen in Taxen im Landkreis Stade

Taxentgeltverordnung

Verordnung über die Entgelte für Beförderungen in Taxen im Landkreis Stade 
(Taxentgeltverordnung)

Aufgrund des § 51 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit § 16 Absatz 4 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) und § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Stade in seiner Sitzung am 09.12.2024 die folgende Verordnung beschlossen:

§ 1 – Geltungsbereich
(1) Die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen von Unternehmen, die ihren Betriebssitz innerhalb des Landkreises haben, bestimmen sich nach dieser Verordnung für Fahrten im Bereich des Landkreises Stade (Pflichtfahrbereich).

(2)  Ein Abdruck dieser Verordnung ist in der Taxe mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen zur Einsichtnahme auszuhändigen.

§ 2 – Beförderungsentgelte
(1) Die Beförderungsentgelte setzen sich aus dem Grundpreis nach § 3 Nr. 1, dem Fahrpreis, ggf. einem Zuschlag nach § 3 Nr. 3 und dem Entgelt für die Wartezeit zusammen.

(2)  Die Beförderungsentgelte sind Einheitstarife und gelten für alle Fahrten bei Tag und Nacht. Die Beförderungsentgelte dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die Anzahl der beförderten Personen wird lediglich bei Fahrten nach § 3 Nr. 3 berücksichtigt.

(3)  Fahrten über die Grenze des Landkreises Stade (Pflichtfahrbereich) hinaus unterliegen nicht den in dieser Verordnung festgesetzten Tarif. Sie sind ab Kreisgrenze frei vereinbar. Die Vereinbarung muss vor Antritt der Fahrt erfolgen.

(4)  Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich sind nur zulässig, wenn

1. ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt wird,

2. die Ordnung des Verkehrsmarktes nicht gestört wird,

3. die Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte schriftlich vereinbart sind und

4. die Vereinbarung der unteren Verkehrsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden ist.

§ 3 - Höhe der Beförderungsentgelte
1. Der Mindestfahrpreis beträgt für jede Fahrt einschließlich einer Fahrleistung von 800 m oder 212,21 sec. Wartezeit = 6,70 €. 

2. Der weitere Fahrpreis beträgt je 35,71 m gefahrene Wegstrecke 0,10 € (= 2,80 € pro Kilometer).

3. Der Zuschlag für die angeforderte Beförderung in einem Großraumtaxi beträgt 7,50 €, wenn mehr als 4 Fahrgäste zu befördern sind. Die bestellende Person ist bei Anforderung eines Großraumtaxis ausdrücklich auf diesen Zuschlag hinzuweisen.

§ 4 - Wartezeit 
Für Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, wird für je 9,47 sec. ein Entgelt von 0,10 € festgesetzt (= 38,00 € pro Stunde).

§ 5 – Fahrpreisanzeiger
(1) Der Fahrpreisanzeiger ist bei Antritt der Fahrt einzuschalten. Bei einer Fahrt vom Betriebssitz (Kerngemeindegebiet) nach außerhalb und zum Ausgangspunkt zurück, darf die Rückfahrt nicht berechnet werden. Bei telefonisch bestellten Fahrten von einem Ort innerhalb des Betriebssitzes ist der Fahrpreisanzeiger erst bei Ankunft bei der bestellenden Person einzuschalten.

(2)  Wird eine Fahrt von einem Ort oder Ortsteil außerhalb des Betriebssitzes bestellt, so ist der Fahrpreisanzeiger an der Ortstafel der Betriebssitzkerngemeinde (ausschließlich Ortsteile) einzuschalten. Soweit die Fahrt zum Betriebssitz zurück durchgeführt wird, sind keine Anfahrtskosten zu berechnen. Die bestellende Person ist ggfs. auf die Berechnung von Anfahrtskosten hinzuweisen. 

(3) Eine durch die bestellende Person verursachte Leerfahrt wird mit 6,70 € berechnet.

§ 6 – Umsatzsteuer
In den in dieser Verordnung festgesetzten Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

§ 7 - Ausstellung von Quittungen
Jede Taxifahrerin/jeder Taxifahrer ist verpflichtet, auf Verlangen des Fahrgastes eine Quittung auszustellen, die auch folgende Angaben enthalten muss:

a) Amtliches Kennzeichen der Taxe
b) Höhe des Beförderungsentgeltes
c) Örtliche Bezeichnung der Abfahrts- und Ankunftsstelle

§ 8 – Vorschüsse
Die Beförderungsentgelte dürfen erst nach Beendigung der Fahrt gefordert werden. Die Taxifahrerin/der Taxifahrer kann jedoch vor Antritt der Fahrt vom Fahrgast vorschussweise einen Betrag bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgeltes verlangen, wenn ein begründeter Anlass besteht.

§ 9 – Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden aufgrund des § 61 Absatz 1 PBefG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

§10 - In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 01.02.2025 in Kraft. Am gleichen Tage tritt die Verordnung in der Fassung vom 27.06.2022 außer Kraft.

Die Fahrpreisanzeiger sind zum 01.02.2025 umzustellen.

Ein Ausdruck der Verordnung kann auf Kundenwunsch gerne vorgelegt werden!

Jobs

Wir suchen Dich!

Zur Verstärkung unseres Teams sind wir aktuell auf der Suche nach Taxifahrern/Taxifahrerinnen, sowie Telefonisten/Telefonistinnen in Teilzeit oder als Aushilfe für unsere Filiale in Drochtersen.
Wenn Du Lust am  Autofahren und dem Umgang mit Menschen hast, freundlich und hilfsbereit bist, sowie auch den Nacht- und Bereitschaftsdienst am Wochenende nicht scheust, dann bist Du bei uns richtig! Gerne helfen wir Dir (Mindestalter 21 Jahre) beim Erwerb des Personenbeförderungsscheins!

Wir freuen uns auf Deinen Anruf unter der Telefon-Nr. 04143/7777 oder 04148/1000!

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Herausgeber:

Funk-Minicar GmbH


Süderdeich-Ost 30
21730 Balje
Land: Deutschland
Telefon: 04753 8178
E-Mail: info@funk-minicar.de
Website: www.funk-minicar.de

Sitz der Gesellschaft
Stade - Amtsgericht Tostedt - HRB 100283
St-Nr. 43/201/63809 - USt-IdNr. DE 116 465 286

Geschäftsführer:
- Unternehmerin Hanna Jahnke
- Unternehmer Martin Möller