§
3 Höhe
der Beförderungsentgelte
Der
Grundpreis für jede Fahrt einschließlich einer Fahrleistung
von 1600 m oder 399,4 Sekunden, Wartezeit = 5,00 €..............
Das
Entgelt für die Fahrleistung beträgt:.....................................
je 62,5 m gefahrene Wegstrecke 0,10 € (= 1,60 €/km)
§
4 Wartezeit
Für
Wartezeiten, die durch den Fahrtauftrag begründet sind, ...
..wird für je 15,6 Sekunden ein Entgelt
von 0,10 € festgesetzt. .
(= 23,08 €/Std.)